Anwendungsbezogene Laserschutzkurse nach OStrV und TROS Laserstrahlung
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Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte Online oder Präsenz | 7 Stunden (1 Tag) |9 Seminareinheiten| kompakter Lehrgang incl. Zertifikat
Unsere anwendungsbezogenen Laserschutzkurse vermitteln zielgerichtete Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte (LSB), die in einem klar definierten Anwendungsbereich mit Laserstrahlung arbeiten. Durch den speziell abgestimmten Lehrplan erhalten Sie genau das Wissen, das Sie in Ihrer täglichen Praxis benötigen – effizient, rechtssicher und gemäß aktueller OStrV und TROS Laserstrahlung.
Der geringere zeitliche Umfang von 7 Unterrichtsstunden ergibt sich aus der fokussierten Anpassung der Lehrgangsinhalte an den jeweiligen Einsatzbereich.
Für wen ist dieser Lehrgang geeignet?
Die Lehrgänge sind ideal für Laserschutzbeauftragte, die ausschließlich in einem bestimmten Bereich eingesetzt werden, zum Beispiel:
- Medizinische Laseranwendungen (z. B. Dermatologie, Chirurgie, Physiotherapie, Opthalmologie, Gynäkologie, Urologie)
- Kosmetische Laseranwendungen (z.B. Haarentfernung)
- Vermessungstechnik
- Showlaser und Veranstaltungstechnik
- Materialbearbeitung (z. B. Schneiden, Schweißen, Gravieren)
- Weitere Industrielle Anwendungen
- LWL-Kommunikationssysteme (LWLKS)
Typische Anwender sind LSB für Praxen, Kosmetikstudios, Ingenieurbüros, Eventtechnik-Dienstleister sowie industrielle Betriebe.
Kursziel – Fachkenntnisse für Ihren spezifischen Laserbereich
Der Lehrgang vermittelt alle notwendigen Fachkenntnisse, um:
- als Laserschutzbeauftragte*r im jeweiligen Anwendungsgebiet bestellt zu werden
- Gefährdungen durch Laserstrahlung beurteilen zu können
- praxisnahe und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen
- anwendungsspezifische Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
- die gesetzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten gemäß OStrV sicher wahrnehmen zu können
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat als Nachweis Ihrer Fachkenntnisse.
Kursinhalte:
- Physikalische Grundlagen und Eigenschaften von Laserstrahlung
- Biologische Wirkungen auf Auge und Haut
- Rechtliche Grundlagen, Normen und Regeln der Technik
- Laserklassen und relevante Grenzwerte
- Berechnung einfacher Expositionsgrenzwerte
- Typische Gefährdungen im jeweiligen Anwendungsbereich: direkt und indirekt
- Auswahl, Umsetzung und Bewertung von Schutzmaßnahmen
- Aufgaben, Pflichten und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
- Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung
- Abschließende Prüfung und Zertifikatsübergabe
Prüfung und Abschluss
Am Ende des Lehrgangs absolvieren die Teilnehmenden eine schriftliche Abschlussprüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests. Diese Prüfung dient dem Nachweis, dass die erforderlichen Fachkenntnisse sicher beherrscht werden.
Prüfungsanforderungen – so erreichen Sie den erfolgreichen Abschluss
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Wird diese Punktzahl nicht vollständig erreicht, aber mindestens 50 %, kann durch eine zusätzliche mündliche Ergänzungsprüfung dennoch ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Damit stellen wir sicher, dass alle zukünftigen Laserschutzbeauftragten über die notwendige Handlungssicherheit im Umgang mit Laserstrahlung verfügen.
Zertifikat als offizieller Nachweis Ihrer Fachkenntnisse
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das die erworbenen Fachkenntnisse für Ihre Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte*r dokumentiert.
Bei anwendungsbezogenen Kursen wird der spezifische Anwendungsbereich (z. B. Medizin, Kosmetik, Industrie, Showlaser) im Zertifikat ausdrücklich vermerkt – ein wichtiger Nachweis für Arbeitgeber, Behörden und Qualitätsmanagementsysteme.
Voraussetzungen für Laserschutzbeauftragte
Wer als Laserschutzbeauftragte*r (LSB) eingesetzt werden soll, benötigt eine passende berufliche Qualifikation sowie die erforderlichen Fachkenntnisse im Umgang mit Laserstrahlung. Grundsätzlich kommen dafür Personen infrage, die:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- ein abgeschlossenes Studium oder
- eine vergleichbare berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren
vorweisen können – jeweils ergänzt durch die notwendigen Fachkenntnisse aus dem entsprechenden Laserschutzlehrgang.
Wichtig ist, dass zukünftige Laserschutzbeauftragte ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben der OStrV sicher erfüllen können. Welche Anforderungen genau gelten, hängt immer vom Einsatzbereich, der Komplexität der Lasereinrichtung und der jeweiligen Laseranwendung ab.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll, wenn LSB bereits praktische Berufserfahrung besitzen, damit sie Gefährdungen realistisch einschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen verantwortungsvoll umsetzen können.