Zum Hauptinhalt springen
In Kooperation mit der
Berliner Hochschule
für Technik.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Laserschutzbeauftragte

Wer als Laserschutzbeauftragte*r (LSB) eingesetzt werden soll, benötigt eine passende berufliche Qualifikation

sowie die erforderlichen Fachkenntnisse im Umgang mit Laserstrahlung. Grundsätzlich kommen dafür Personen infrage, die:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • ein abgeschlossenes Studium oder
  • eine vergleichbare berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren

vorweisen können – jeweils ergänzt durch die notwendigen Fachkenntnisse aus dem entsprechenden Laserschutzlehrgang.

Wichtig ist, dass zukünftige Laserschutzbeauftragte ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben der OStrV sicher erfüllen können. Welche Anforderungen genau gelten, hängt immer vom Einsatzbereich, der Komplexität der Lasereinrichtung und der jeweiligen Laseranwendung ab.

Der LSB hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. Er hält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand.
Hinweis:
Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.

Voraussetzungen für Laserschutzbeauftragte

Voraussetzungen für Fachkundige Personen

Die OStrV schreibt hierzu:

Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.