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In Kooperation mit der
Berliner Hochschule
für Technik.

Fachkundekurs zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung incl. Allgemeiner Laserschutzkurs nach OStrV und TROS Laserstrahlung

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Präsenz | 18 Stunden (3 Tage) |24 Seminareinheiten| incl. Zertifikat|Lehrbuch "Leitfaden für Laserschutzbeauftragte" sowie "Leitfaden für Fachkundige im Laserschutz"|Kursverpflegung

Unser Fachkundekurs Laserstrahlung vermittelt in drei Tagen die vertieften Kenntnisse, die notwendig sind, um Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Abs. 1 OStrV fachgerecht durchführen zu können. Der Kurs beinhaltet gleichzeitig die vollständige Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten (LSB).

Für wen ist dieser Lehrgang geeignet?

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die beruflich mit Laserstrahlung arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erstellen bzw. den Arbeitgeber fachkundig beraten sollen.

Er eignet sich besonders für:

  • zukünftige Laserschutzbeauftragte, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen sollen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Ingenieure, Techniker und Verantwortliche in Labor, Industrie und Forschung,
  • Personen, die Laseranlagen planen, betreiben oder beaufsichtigen.

Der Lehrgang vermittelt alle Fähigkeiten, um die Gefährdungsbeurteilung rechtssicher, fachlich fundiert und praxisnah durchführen zu können.

Was zeichnet eine fachkundige Person aus?

Fachkundige Personen müssen über vertiefte Fachkenntnisse verfügen, um laserspezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Der Umfang der notwendigen Fachkenntnisse hängt immer davon ab:

  • wie komplex die Laseranwendung ist,            
  • in welchem Betrieb gearbeitet wird,
  • welche Tätigkeiten bewertet werden müssen.

Je anspruchsvoller das Lasersystem oder die Anwendung, desto tiefer müssen die Kenntnisse reichen.
Wichtig ist, dass Teilnehmer/innen die erlernten Inhalte nutzen können, um alle gesetzlichen Anforderungen der OStrV sicher erfüllen zu können.

Kursinhalte:

Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

  • Aufbau, Systematik und Vorgehensweise
  • Strukturierte Gefährdungsbeurteilung für Laserarbeitsplätze

Gesetzliche Anforderungen

  • OStrV, TROS Laserstrahlung, DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze
  • Verantwortlichkeiten und Betreiberpflichten

Physikalische Grundlagen der Laserstrahlung

  • Laserparameter, Strahlführung, Expositionsgrößen
  • Bewertungskriterien und Grenzwerte

Berechnung von Expositionsgrenzwerten

  • Cw-Laser
  • Impulslaser

Relevante Informationsquellen

  • Herstellerangaben, Betriebsanleitungen
  • Technische Regeln und Normen

Stand der Technik

  • technische Entwicklungen
  • aktuelle Schutzkonzepte für Laseranlagen

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

  • Auswirkungen auf Augen und Haut
  • Wechselwirkungen

Kombinationseffekte und Mehrfachgefährdungen

  • Bewertung verschiedener Laserquellen
  • besondere Risiken

Analyse der Tätigkeiten im Betrieb

  • Arbeitsabläufe
  • mögliche Expositionssituationen

Substitution und alternative Verfahren

  • Möglichkeiten zur Risikominimierung bereits im Prozess

Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen

  • technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen
  • Gestaltung sicherer Laserarbeitsplätze

Wirksamkeitskontrolle

  • Prüfung der getroffenen Maßnahmen
  • Dokumentation und Nachweisführung

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

  • rechtssichere Erstellung
  • Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit

Beurteilung direkter und indirekter Gefährdungen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen sowohl direkte Gefährdungen durch Laserstrahlung, als auch indirekte Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung, Brand- und Explosionsgefahr) bewertet werden können.


Die indirekten Gefährdungen können nur durch die jeweiligen fachkundigen Personen bewertet werden, welche gegebenenfalls hinzugezogen werden müssen!

Prüfung und Abschluss

Am Ende des Lehrgangs absolvieren die Teilnehmenden zwei schriftliche Abschlussprüfungen. Die Prüfung für die Fachkenntnisse der Laserschutzbeauftragten erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests. Die Prüfung für die Fachkunde umfasst Berechnungen von Expositionsgrenzwerten und Laserschutzbrillen und fragt das Verständnis zur Gefährdungsbeurteilung ab. 

Prüfungsanforderungen – so erreichen Sie den erfolgreichen Abschluss

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.

Wird diese Punktzahl nicht vollständig erreicht, aber mindestens 50 %, kann durch eine zusätzliche mündliche Ergänzungsprüfung dennoch ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.

Damit stellen wir sicher, dass alle zukünftigen Laserschutzbeauftragten über die notwendige Handlungssicherheit im Umgang mit Laserstrahlung verfügen.

Zertifikat als offizieller Nachweis Ihrer Fachkenntnisse

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und bestandenen Prüfungen erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie zur Ausübung der Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte/r befähigt sowie ein Zertifikat über die Fachkunde zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Voraussetzungen für fachkundigeLaserschutzbeauftragte

Wer als fachkundiger Laserschutzbeauftragte*r (LSB) eingesetzt werden soll, benötigt eine passende berufliche Qualifikation sowie die erforderlichen Fachkenntnisse im Umgang mit Laserstrahlung. Grundsätzlich kommen dafür Personen infrage, die:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • ein abgeschlossenes Studium oder
  • eine vergleichbare berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren
  • zeitnah ausgeübten einschlägigen berufliche Tätigkeit.

vorweisen können – jeweils ergänzt durch die notwendigen Fachkenntnisse aus dem entsprechenden Laserschutzlehrgang.

Wichtig ist, dass zukünftige Laserschutzbeauftragte ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben der OStrV sicher erfüllen können. Welche Anforderungen genau gelten, hängt immer vom Einsatzbereich, der Komplexität der Lasereinrichtung und der jeweiligen Laseranwendung ab.

In der OStrV §2 Absatz 10 findet man dazu:Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.